ABFALLMANAGEMENT UNTERNEHMEN IN DER PFLICHT Produktionsreste, Verpackungen, Altöl oder Elektro-Altgeräte sowie Bauabfälle müssen vorschriftsmäßig entsorgt werden. Zentrale Vorschrift ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das zuletzt im August 2021 geändert wurde. Es verschärft nochmals die Pflicht zur Abfallvermeidung. Unternehmen müssen Abfall nach Art und Menge erfassen, grundsätzlich getrennt sammeln und die Entsorgung organisieren. Besondere Regelungen gelten für gefährliche Abfälle. UMWELTTECHNIK Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist die zentrale Vorschrift im Abfallrecht. Gemäß Abfallhierarchie hat Abfallvermeidung höchste Priorität. Es schließen sich Vorbereitung zur Wiederverwendung (Prüfung, Reinigung oder Reparatur), Recycling, sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung an. Abfälle, die nicht verwertet werden können, müssen beseitigt werden. Dabei müssen Gesundheits- und Umweltschutz gewährleistet werden. Im Rahmen der Überarbeitung wurde das KrWG verschärft, u.a. wurde das grundsätzliche Verbot, Abfälle zu vermischen, ausführlicher formuliert. Verstöße werden nun mit Bußgeld bestraft. Zusätzlich regeln spezielle Vorschriften den Umgang z. B. mit Elektro- und Elektronik-Altgeräten, Altbatterien, Altholz, Altöl und Verpackungen. Weitere Regelungen betreffen die Abfallbehandlung wie Recycling, Kompostierung oder Verbrennung sowie den grenzüberschreitenden Transport. Und die Gewerbeabfallverordnung gilt sowohl für „gewerblichen Siedlungsabfall“, der den Abfällen aus Privathaushalten in seiner Beschaffenheit ähnelt, als auch für Bau- und Abbruchabfälle aus Baugewerbe und Straßenbau, im Jahr 2018 fielen insgesamt etwa 283 Mio. t Gewerbeabfall an (Quelle: UBA). Autor: Jürgen Knopp, Die Aufgaben und Pflichten von Betriebsbeauftragten für Abfall regelt die Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall. Sie Qumsult GmbH & Co. KG, Freiburg legt auch fest, welche Unternehmen Abfallbeauftragte bestellen müssen. Unternehmen müssen geltende Vorschriften umsetzen. UMSETZUNG IN DER PRAXIS
t Unternehmen müssen Abfälle nach Arten erfassen, mit Abfallbezeichnung und Abfallschlüssel. Auch die anfallenden Mengen und Kosten sollten in einem derartigen Abfallkataster erfasst werden. Die Übersicht zeigt dann Einsparpotenziale für die Entsorgung auf. Ist ein Managementsystem nach ISO 14001 oder EMAS eingerichtet, müssen umweltrelevante Daten erhoben und Ziele festgelegt werden. Für das Thema Abfall bedeutet das konkret, dass Arten und Mengen ermittelt und Ziele zur Vermeidung bzw. Reduzierung festgelegt werden müssen, dies gilt insbesondere für gefährliche Abfälle. Anschließend muss überwacht werden, ob die festgelegten Ziele erreicht werden. GETRENNTE SAMMLUNG Die Fraktionen müssen grundsätzlich getrennt gesammelt werden. Dafür müssen geeignete Behälter aufgestellt sowie Sammelstellen eingerichtet und gekennzeichnet werden. Unter anderem dürfen gefährliche und nicht-gefährliche Abfälle grundsätzlich nicht gemischt werden. Das spart nicht nur Kosten für ein aufwändiges nachträgliches Trennen, sondern schützt auch die Umwelt. Die Gewerbeabfallverordnung fordert grundsätzlich, dass Papier, Pappe und Karton, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien sowie Bioabfälle getrennt gesammelt und befördert werden. Damit das getrennte Sammeln gelingt, müssen alle Beschäftigten dazu unterwiesen werden. Für Abfälle, die der kommunale Entsorger nicht übernimmt, müssen geeignete Beförderer bzw. Entsorger gefunden und beauftragt werden. Die Entsorgung gefährlicher Abfälle sollte nur durch zertifizierte Fachbetriebe erfolgen. DOKUMENTATION Während das Abfallkataster alle relevanten Daten wie Abfallbezeichnung, Abfallschlüssel, Mengen und Kosten auflistet, müssen für Gewerbeabfälle gemäß Gewerbeabfallverordnung zusätzlich Unterlagen wie Lagepläne, Bilder oder Liefer- und Wiegescheine aufbewahrt und der zuständigen Behörde auf Verlangen ggf. elektronisch vorgelegt werden. Eine Dokumentation ist auch erforderlich, wenn eine getrennte Sammlung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Für gefährliche Abfälle wird die Dokumentation aller Entsorgungsvorgänge im Rahmen des elektronischen Nachweisverfahrens oder bei geringen Mengen im Übernahmescheinverfahren gewährleistet. Schon im Rahmen der Entwicklung unserer Produktionsprozesse stellen wir eine konsequente Umsetzung der Abfallhierarchie sicher. Wo immer möglich vermeiden wir den Anfall von Abfällen. Dennoch entstehende Abfälle werden gesetzeskonform, umweltgerecht und sicher in geeigneten von uns kontrollierten Anlagen entsorgt. Durch Entwicklung neuer Materialkreisläufe, z. B. für Kunststoffe oder Lithium-Ionen-Batterien aus der Automobilindustrie, fördern wir die Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft. Dr. Linda von dem Bussche, Senior Vice President, BASF Umwelt & Sicherheit Services, Ludwigshafen ÄNDERUNGEN ERMITTELN UND UMSETZEN Beauftragte fürs Abfallmanagement, also EHS-Manager, Betriebsbeauftragte für Abfall oder Managementbeauftragte müssen Änderungen im Abfallrecht ermitteln und umsetzen. Neben Revisionen bereits bestehender Vorschriften werden neue Verordnungen im Abfallrecht erwartet, z. B. zu Vernichtung von retournierter Ware im Versandhandel sowie zu verbindlichem Rezyklat-Einsatz. Und am 3. Juli 2021 trat die Einwegkunststoff-Verbotsverordnung in Kraft. Sie gilt unter anderem für Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoffen. WERKZEUG FÜRS ABFALLMANAGEMENT Qumsult liefert mit der webbasierten Software fürs Abfallmanagement ein Werkzeug für Unternehmen aller Branchen und Größen. Alle Arten von Abfall können mit Abfallbezeichnung, Abfallschlüssel, Mengen und Kosten erfasst und verwaltet werden. Relevante Rechtsvorschriften sind den Abfallarten bereits zugeordnet. Es entsteht ein zentrales, stets aktuelles Abfallkataster, auf das alle Beschäftigten zugreifen können. Zugehörige Bilder und Dokumente können hochgeladen werden, geltende Dokumentationspflichten werden so erfüllt. Gegenüber zuständiger Behörde und Zertifizierer können Unternehmen jederzeit nachweisen, dass sie rechtssicher und normkonform arbeiten. Grafische Auswertungen nach Art, Menge und Kosten über selbst gewählte Zeiträume zeigen Trends und Einsparpotenziale auf. Fotos: Angelov – stock.adobe.com, BASF www.qumsult.de SUPPLEMENT 01/2022 S15
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