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Verfahrenstechnik 12/2024

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Verfahrenstechnik 12/2024

TECHNISCHES CONTAINMENT

TECHNISCHES CONTAINMENT ZUR RISIKOMINIMIERUNG STAUBBELASTUNG DURCH GEWÜRZE Pfeffer, Paprika, Kurkuma und Chili sind zwar lecker, aber während des Mahlens, Mischens und Abfüllens setzen die Gewürze feine Partikel frei. Diese Staubentwicklung birgt erhebliche Gesundheitsrisiken und Explosionsgefahren. Wie sich das durch technisches Containment auf ein Minimum reduziert lässt, erfahren Sie in diesem Beitrag. Bereits geringe Mengen von Gewürzstäuben können Atemwege reizen und zu Symptomen wie Husten und Atemnot führen, in schweren Fällen sogar zu chronischen Atemwegserkrankungen. Einige Gewürze enthalten allergene Partikel, die Haut- oder Atemwegsallergien auslösen können. Die Partikel können auch Augen und Haut reizen. In bestimmten Konzentrationen (meist beim industriellen Verarbeiten) bilden die feinen Gewürzstäube zudem explosive Gemische, was ein erhebliches Risiko für einen sicheren Betrieb darstellt. Darüber hinaus können sie andere Produktionsbereiche kontaminieren und die Qualität von Lebensmitteln beeinträchtigen. GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG Arbeitgebende sind nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu erkennen, zu bewerten und entsprechende Schutzmaßnahmen umzusetzen. Die Beurteilung der Exposition und der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen erfolgt anhand verschiedener Beurteilungsmaßstäbe. Rechtlich verbindliche Beurteilungsmaßstäbe sind neben dem Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) die entsprechend Exposition-Risiko-Beziehungen (ERB) abgeleiteten Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen gemäß TRGS 910, Beurteilungsmaßstäbe aus stoffspezifischen TRGS sowie die verbindlichen Arbeitsplatzgrenzwerte (BOELV) der EU. Technische Schutzmaßnahmen im Umgang mit Gefahrstoffen werden oft aus verschiedenen Gründen vernachlässigt, obwohl sie für die Sicherheit am Arbeitsplatz von großer Bedeutung sind. Einer der Hauptgründe ist neben einem unzureichenden Bewusstsein für die Gefahren, die von bestimmten Stoffen ausgehen, der Kostenfaktor, was insbesondere kleinere Unternehmen davon abhalten könnte, ausreichend zu investieren. Ein weiteres Problem besteht darin, dass in einigen Fällen ein über- mäßiges Vertrauen in persönliche Schutzausrüstung (PSA) gesetzt wird, wodurch technische Maßnahmen vernachlässigt werden. Da PSA jedoch nur den Einzelnen schützt und nicht die Gesamtheit der Beschäftigten oder die Umwelt, reicht dieser Ansatz nicht aus. CONTAINMENT GEMÄSS TRGS 500 In einer technisch kontrollierten Arbeitsumgebung wird bei der Freisetzung von Gefahrstoffen sichergestellt, dass diese innerhalb eines bestimmten Bereichs verbleiben, wo sie dann entfernt oder behandelt werden können. Dieses technische Containment reduziert die Risiken sowohl für die Beschäftigten als auch für die Umgebung erheblich. Eine Laminar-Airflow-Kabine (LAF-Kabine) wird als technisches Containment betrachtet, weil sie dazu dient, das Austreten RANGFOLGE VON SCHUTZMASSNAHMEN In der Technischen Regel für Gefahrstoffe Nr. 500 wird die Rangfolge von Schutzmaßnahmen anhand des sogenannten STOP-Prinzips vorgegeben. Die einzelnen Buchstaben im Wort „STOP“ stehen für verschiedene Kategorien von Schutzmaßnahmen: S – Substitution, T – Technische Schutzmaßnahmen, O – Organisatorische Maßnahmen und P – Persönliche Schutzmaßnahmen. Die Priorisierung von Schutzmaßnahmen ist in absteigender Rangfolge vorgegeben. Wenn Gefahrenquellen nicht ausgeschlossen werden können („S“), kommen Technische Schutzmaßnahmen („T“) zum Einsatz und so weiter. 18 VERFAHRENSTECHNIK 2024/12 www.verfahrenstechnik.de

VERFAHREN UND ANLAGEN 01 02 03 01 Prinzipskizze: Die LAF-Kabine schützt die Beschäftigten durch die hohe Luftwechselrate und gezielte Luftführung 02 Da geht er hin: Bei der Qualitätsabnahme gibt es eine Strömungsvisualisierung mithilfe eines Nebelgenerators 03 Passend gemacht: BASF in De Meern setzt eine maßgeschneiderte Version der LAF Kabine für Forschungsarbeiten mit pulverförmigen Katalysatoren ein von Partikeln, wie etwa Gewürzstäuben, aus einem definierten Arbeitsbereich zu verhindern und somit sowohl den Schutz der Umgebung als auch der Beschäftigten gewährleistet. Ein kontrollierter Luftstrom, der in einer gleichmäßigen, abwärts gerichteten Bewegung durch den Arbeitsbereich strömt, erfasst die kontaminierte Luft direkt an der Emissionsquelle und wird durch eine Absaugung in eine hochwirksame Filteranlage geleitet. Über verschiedene Filterstufen wird die Luft gereinigt, bevor sie wieder in den Arbeitsbereich zurückgeführt wird. Die Eignung der Anlagen richtet sich nach den einzuhaltenden OEL-Werten, die in sechs OEB-Klassen (Occupational Exposure Band) unterteilt sind. Die Klassifizierung ist mit unterschiedlichen Anforderungen an die technische Anlage verbunden. DIE LAF KABINE Eine wirksame Schutzmaßnahme für Tätigkeiten mit Gewürzstäuben und anderen luftgetragenen Partikeln sind die LAF-Kabinen von Denios. Sie erfüllen die Anforderungen der OEB-Klasse 3 und können durch technische Anpassungen auch höhere Klassen erreichen. Das integrierte, mehrstufige Filtersystem sorgt für eine hohe Luftqualität gemäß Reinraumklasse ISO 5 (ISO 14644-1). Durch die gezielte Luftführung und die hohe Luftwechselrate (> 600/h) wird in der Kabine ein Unterdruck erzeugt, der ein Austreten der Stäube verhindert und somit sowohl den Personen-, Raum- als auch den Produktschutz sicherstellt. Die Beschäftigten genießen dabei volle Bewegungsfreiheit und die regelmäßige Wartung und Instandhaltung durch den Hersteller ermöglicht den Werterhalt des Produktes sowie den Schutz der Beschäftigten über die gesamte Produktlebensdauer. FÜR HOHE HYGIENEANFORDERUNGEN Die LAF-Kabinen aus Bad Oeynhausen sind besonders für manuelle Tätigkeiten geeignet, bei denen Stäube entstehen, sowie für Branchen mit hohen Hygieneanforderungen. Die aus hochwertigem Edelstahl gefertigten Systeme sind anschlussfertig und leicht zu reinigen. Als erfahrener Spezialist im Umgang mit Gefahrstoffen bietet Denios nicht nur das notwendige Know-how, sondern auch einen Rundum-Schutz durch fachliche Beratung, Produkte und Service. Bilder: Denios, iStock – 636722274 www.denios.de UNTERNEHMEN DENIOS SE Dehmer Straße 54-66 32549 Bad Oeynhausen Tel. 05731 7530 E-Mail: info@denios.de www.verfahrenstechnik.de VERFAHRENSTECHNIK 2024/12 19